Grundschule Oldenburg-Land, Ostseestr. 23, 23758 Wangels
Ausbildungskonzept der Grundschule Oldenburg-Land
zur Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (LiV)
Stand: 01. September 2024
Die Ausbildung der LiV an der Grundschule Oldenburg-Land ist im Allgemeinen geregelt durch das Ausbildungskonzept der Schule, welches an der Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Zweiten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (APVO Lehrkräfte 2024) ausgerichtet ist.
Ausbildung ist ein Schwerpunkt unserer Schule und wird vom Kollegium, der Elternschaft und den Schülerinnen und Schülern gemeinsam getragen. Das Ausbildungskonzept ist Teil des Schulprogramms. Die Ausbildung findet an einem der vier Schulstandorte statt.
1. Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV)
Die LiV ist ein vollwertiges Mitglied des Kollegiums. Sie steuert aktiv ihren eigenen Lernprozess und orientiert sich zusätzlich zum Ausbildungskonzept an den Allgemeinen und Fachlichen Ausbildungsstandards.
2. Hospitationen
Hospitationen durch die LiV finden zwei Mal wöchentlich nach Möglichkeit in ihren Fächern und bei der AL statt. Sie darf zusätzlich in anderen Klassenstufen und Fächern hospitieren und regelt dieses selbstständig.
Unterrichtsbesuche durch die AL erfolgen pro Fach mindestens ein Mal wöchentlich. Diese Unterrichtsstunden werden in einem anschließenden Gespräch reflektiert und ausgewertet.
Die Schulleitung (oder eine Vertretung) besucht und berät mindestens zwei Mal pro Ausbildungssemester die LiV, insbesondere bei deren Beratungsbesuchen. Auf Wunsch bzw. nach Bedarf sind zusätzliche Stundenbesuche nach Absprache möglich.
3. Unterricht unter Anleitung
Durchschnittlich zwei Mal die Woche erhält die LiV gezielte Aufgabenstellungen und/oder Beobachtungsaufgaben (z.B. Diagnostik, Einzelbeobachtung, Einzel-förderung, Differenzierungsaufgaben…).
4. Eigenverantwortlicher Unterricht
Die LiV erteilt im Durchschnitt zehn Wochenstunden pro Ausbildungshalbjahr eigenverantwortlichen und selbst geplanten Unterricht, die möglichst gleich auf die beiden Fächer verteilt werden. Diese Unterrichtsstunden sind für die LiV im Stundenplan ausgewiesen.
Die LiV sollte zur Unterstützung der Klassenlehrerin einige Aufgaben übernehmen (z.B. Führen von Listen, Planung von Ausflügen, Gestaltung von Festen…)
4.1. Unterrichtsgestaltung durch die LiV
Mit Hilfe bzw. zunehmend selbstständig fertigt die LiV an:
- kurze Unterrichtsskizze für jede eigenverantwortlich geführte Unter-richtsstunde;
- eine Stundenverlaufsplanung mit Deckblatt (Muster siehe Anlage) für den durch die AL besuchten Unterricht mit Arbeitsblättern/Literaturhin-weisen als Anlage.
5. Mitarbeit in den Teamstrukturen der Schule
Es wird erwartet, dass eine LiV unserer Schule
- in Fachkonferenzen, Dienst- und Schulversammlungen mitarbeitet,
- an Fortbildungen, Elternabenden, Elternsprechtagen, ggf. Klassenfahrten teilnimmt,
- in Gremien und Arbeitsgruppen mitwirkt, z.B. Kindervogelschießen, Laternelaufen, Bundesjugendspiele, offene Projekttage…,
- mit (außerschulischen) Kooperationspartnern unserer Schule zusammen arbeitet, z.B. Kindergarten, Kirchengemeinde, weiterführende Schulen, Deutsches Rotes Kreuz, Feuerwehr, Sportverein, Klasse 2000 …,
- an der Weiterentwicklung von Schule und Unterricht (Schulprogramm-arbeit) und an der Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes mitarbeitet,
- eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus fördert, z.B. durch Elterngespräche, Mitgestaltung von Elternabenden.
Mit Rücksicht auf die Seminartage der LiV werden Veranstaltungen möglichst nicht an einem Mittwoch stattfinden. An freien Seminartagen steht die LiV in Ausnahmefällen als Krankheitsvertretung zur Verfügung.
Wir freuen uns, wenn die LiV bei bestehender Neigung und Qualifikation Arbeitsgemeinschaften oder Projekte anbietet.
6. Kooperation mit den Schulen im Schulverband
Im Bereich der Ausbildung arbeiten die LiVs zunächst an einem Standort. Können dort ihre studierten Fächer nicht vollständig abgedeckt werden oder stehen die Ausbildungslehrkräfte nicht an einem Standort zur Verfügung, so sind Kooperationen zwischen zwei Schulen möglich.
Die Betreuung der LiV erfolgt durch festgelegte Ausbildungslehrkräfte unserer Schule, die ggf. wie die Liv zwischenfahren muss.
Hospitationen in und mit umliegenden Schulen sollen im Bedarfsfall ermöglicht werden.
7. Unterstützungsmaßnahmen
- Bereitstellung fachdidaktischer Literatur und verschiedener Unterrichts-materialien, Möglichkeit des Kopierens von Unterrichtsmaterial an der Schule,
- Krisen- und Problemgespräche mit AL, Schulleitung, Personalrat,
- verstärktes Team-Teaching,
- Supervision durch den Schulpsychologischen Dienst, Eutin,
- unterstützende Hospitationen durch die Schulleitung,
- zusätzliche Hospitationen im Unterricht der AL,
- zusätzliche Hospitationen durch die AL im eigenverantwortlichen Unter-richt der LiV,
- Die Teilnahme an einem Netzwerk wird ermöglicht.